Anordnung vom Vorstand zum Cannabisgesetz (CanG)

Heute tritt in Deutschland das sogenannte Cannabisgesetz (CanG)  in Kraft. Demnach ist der Konsum von Cannabis aber auf Sportstätten und in 100m Sichtweite (Abstandsregel) verboten. Das gesamte Gelände des TSV Geiselbullach inkl. des Logo-Platzes ist eine Sportstätte. Daher gilt ein absolutes Konsumverbot von Cannabis, Marihuana und sonstigen Opiaten, welche im Cannabisgesetz (CanG) geregelt sind.

Zuwiderhandlungen werden gemäß Satzung §12 geahndet.

Regelungen im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bleiben hiervon unberührt.