Corona-Info: Wettkampfbetrieb und Zulassung von Zuschauern ab dem 19. September sowie Nutzung von Hallen wieder erlaubt

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (z.B. Mannschaftssport- und Kampfsportarten) und auch die Zulassung von Zuschauern ist ab dem 19. September wieder möglich. Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich). Ferner sind auch bundeslandübergreifende Wettbewerbe ab sofort wieder zulässig. Die Zuschauer-Obergrenze liegt bei maximal 400 Personen (ohne direkt am Spielbetrieb beteiligte Personen) und orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten der Klubs. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung entsprechender Abstandsregeln und Hygienekonzepte.

Nach dem Start des regulären Schulbetriebs nach den bayerischen Sommerferien am heutigen Dienstag steht für die bayerischen Sportvereine eine weitere gute Neuigkeit fest: Die außerschulische Nutzung von schulischen Sportanlagen und somit auch von Schulsporthallen ist nun zulässig.

Weiterführende Links:

BLSV:

https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilung/080920_PM_BLSV_Lockerungen_Wettkampfbetrieb_Zuschauer.pdf