Pressemitteilung vom BLSV: Corona – Lockerungen im Sportbetrieb zum 8.7.2020

Die Bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen.

ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
o Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
o Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
o Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
o Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
o Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
o Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
o Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.