Die Bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen.

ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
o Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
o Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
o Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
o Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
o Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
o Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
o Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.

Eine Zusammenfassung zu allen neuen Informationen findet ihr hier.

Angesichts der Umstände haben wir für euch hier alle wichtigen Hinweise sowie Verhaltensregeln zusammengetragen: Hinweis_Corona19_05

Liebe Tennisfreunde,

die Bayerische Staatsregierung hat die im Rahmen der Corona-Krise verordneten Beschränkungen für den Tennissport gelockert.

Damit ist ab Montag, den 11. Mai wieder Tennis im Freien, unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Regelungen bezüglich Kontakt–/ und Ausgangsbeschränkungen, erlaubt.

Wir freuen uns, hiermit mitteilen zu können, dass wir Euch trotz der oben erwähnten Randbedingungen, schon ab diesem Zeitpunkt 3 Plätze für einen eingeschränkten Spielbetrieb bereitstellen können. […]

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass für die Einhaltung der amtlich festgelegten Regelungen nicht der Verein bzw. die Abteilung, sondern jedes Mitglied persönlich verantwortlich ist. […]

 

-Auszug aus dem Rundschreiben.

Ab Montag, den 11.5  können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter den u.g. Voraussetzungen.

 Für die Sportarten des TSV Geiselbullach – Neu-Esting gilt (Änderungen werden sofort kommuniziert)

  • Tennis ist wieder eingeschränkt möglich – siehe weitere Info unter Abteilung Tennis und des BTV
  • Fussball ist grundsätzlich möglich , allerdings sind die Fussballplätze beim TSV weiterhin gemäß behördlicher Auflage gesperrt.
  • Ski-/Radsport trifft sich intern am 18.5 und bespricht das weitere Vorgehen
  • Floorball in der Halle ist nicht möglich, da die Halle weiterhin gesperrt ist
  • Herrengymnastik in der Halle nicht möglich

Allgemein:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer
  • Handlungsempfehlungen des BLSV

 
Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
 
Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ist ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Dies ist eine sehr gute Nachricht für unsere Sportgemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die gesundheitsfördernde Funktion des Sports in unserer Gesellschaft. Endlich können wir wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen. Unsere Aufgabe, jetzt gemeinsam mit der Politik weitere Konzepte zu entwickeln, werden wir mit Hochdruck angehen. Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.


Informationen für die Fachsportarten

Die nationalen Spitzensportverbände haben in Anlehnung an die durch den DOSB formulierten Leitplanken spezifische Übergangsregeln für die von Ihnen organisierten Sportarten erarbeitet. Diese Übergangsregeln sind die Grundlagen für einen ersten Schritt zur Rückkehr in ein vielfältiges, vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland. Hier der Link zu den DOSB Leitplanken und den detaillierten Ausführungen der Spitzensportverbände:
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=

Weiterer Informationen stellen auch die bayerischen Sportfachverbände auf Ihren Homepages zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich dort. Hier die Auflistung aller Sportfachverbände:
 
https://www.blsv.de/blsv/blsv/sportfachverbaende.html

Nähere Infos sowie die Speisekarte – siehe Link: